Faire und transparente Honorarstrukturen
Damit Sie die Kosten von Beginn an einschätzen können, erhalten Sie hier einen Überblick über die möglichen Vergütungsmodelle.
Grundsätzlich richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nach dem RVG bildet üblicherweise der wirtschaftliche Wert des Streitfalls die Grundlage.
Im außergerichtlichen Bereich ist das Honorar jedoch frei verhandelbar, so dass eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden kann. Dabei kommen folgende Modelle in Betracht:
- Stundenhonorar: Abrechnung nach der tatsächlich erbrachten Beratungszeit
- Pauschalhonorar: feste Preise für klar definierte Leistungen
Für eine Erstberatung berechne ich in der Regel ein Honorar von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt., abhängig vom Umfang Ihres Anliegens.
Im weiteren Verlauf biete ich in der Regel eine schriftliche Vergütungsvereinbarung an.
Meine Honorare sind fair und bezahlbar. Auf Wunsch ist auch eine Ratenzahlung möglich, sodass wir gemeinsam eine Lösung finden, die zu Ihrer finanziellen Situation passt.
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Gerne informiere ich Sie über die Voraussetzungen und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten.
Für weitere Informationen zum Thema Anwaltsvergütung hat die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Homepage Informationen zusammengestellt. Darin wird die Frage der Anwaltsvergütung nochmals von neutraler Stelle ausführlich dargestellt. https://www.brak.de/anwaltschaft/verguetung/.