Über die Vergütung der Tätigkeit erhalten Sie im Folgenden einen Überblick, damit Sie eine erste Einschätzung über die entstehenden Kosten vornehmen können. Grundsätzlich achte ich darauf, dass die entstehenden Kosten und der zu erzielende Erfolg in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem recht komplexen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),sofern nicht eine besondere schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird. So ist das Anwaltshonorar im außergerichtlichen Bereich frei verhandelbar. Üblicherweise wird ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart, dessen Höhe individuell mit Ihnen vereinbart wird. Dadurch haben Sie die Kontrolle über die auf Sie zukommenden Kosten.
Für die Beurteilung, welche Kosten bei einer außergerichtlichen Vertretung bzw. einer Vertretung in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen, muss u.a. ggf. der Gegenstandswert ermittelt werden. Hierzu existiert ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Anschließend ist zu prüfen, welche Gebührentatbestände, die unterschiedliche Gebührensätze auslösen, voraussichtlich anfallen werden. Danach wird eine nach Streitwert gestaffelte Tabelle (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG) herangezogen, aus der dann die Gebühren entnommen werden. Demgegenüber werden andere gebührenrechtliche Sachverhalte nach vorgegebenen Rahmengebühren abgerechnet. Gerne erläutern wir Ihnen im konkreten Fall, welche Gebührentatbestände in Ihrer Sache zur Anwendung kommen können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Im Falle der Beratungs-/Prozess-/Verfahrenskostenhilfe werden die gesetzlich geminderten Kosten des eigenen Anwalts im Falle eines Rechtsschutzbedürfnisses von der Staatskasse übernommen, soweit dieses aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich ist.Für weitere Informationen zum Thema Anwaltsvergütung hat die Bundesrechtsanwalts-
kammer auf ihrer Homepage Informationen zusammengestellt: Rechtsanwaltsvergütung | Bundesrechtsanwaltskammer (brak.de). Darin wird die Frage der Anwaltsvergütung nochmals von neutraler Seite ausführlich dargestellt.